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Ausgewählte Entscheidung

机译:选择的决定

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摘要

1. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG begründet keine Beteiligungsrechte der Hochschulen, Fakultäten oder einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Zustandekommen eines Gesetzes zur Fusion zweier Hochschulen. 2. Die staatliche Einsetzung eines Leitungsorgans im Zuge einer Hochschulfusion genügt den Anforderungen des Grundgesetzes an eine wissenschaftsadäquate Organisation umso weniger, je länger diese Leitung ohne ein universitäres Selbstverwaltungsorgan tätig ist und je weniger Befugnisse auf Notkompetenzen für reversible Entscheidungen beschränkt sind.
机译:1.第5条第3句中的科学自由的基本权利1当两所大学合并的法律生效时,政府没有确立大学,院系或个人科​​学家的任何参与权。 2.在大学兼并过程中政府建立管理机构的做法符合《基本法》对具有科学资格的组织的要求,这种管理在没有大学自治机构的情况下活跃的时间越长,而用于应急决策的权力越少。

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