Da Textilien keine Restfarben anhaften dürfen, werden sie nach dem Färbeprozess gespült oder gewaschen. Eine betriebliche Abwasserbehandlungsanlage zur Entfernung der Restfarben und zur Reduzierung der organischen Fracht ist auch dann notwendig, wenn das Abwasser in eine öffentliche biologische Kläranlage abgeleitet wird.
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