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Die Nutzung Privaten Innovationspotentials Bei Privatfinanzierten Öffentlichen Projekten: Was das deutsche Vergaberecht vom italienischen Rahmengesetz für öffentliche Bauvorhaben lernen kann
Dem deutschen Rechtsrahmen für die privatfinanzierte Realisierung öffentlicher Projekte insgesamt Innovationsfeindlichkeit zu bescheinigen, erscheint nach der obigen Betrachtung der deutschen Handlungsoptionen nicht gerechtfertigt. Es bestehen durchaus Instrumente wie Planungswettbewerbe oder die Verwendung einer funktionalen Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung der Baukonzession, die grundsätzlich geeignet sind, die Einbringung privater Innovationen anzuregen. Gleichwohl zeigen sich die Grenzen dieser Instrumente. Unsicherheiten für die Auftraggeber ergeben sich bei der Entwicklung des Ausschreibungsgegenstandes in Zusammenarbeit mit Privaten insbesondere aus der insgesamt noch nicht abschließend geklärten Projektantenproblematik, aber auch aus dem Ausnahmecharakter von funktionaler Ausschreibung und Verhandlungsverfahren, deren Anwendung rechtfertigungsbedürftig ist.
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