Die Aufgaben moderner Verwaltung beinhalten in hohem Maße Zukunftsgestaltung. Standen dabei aufgrund des Verfassungsauftrags zur Sozialstaatlichkeit zunächst Aufgaben der Wirtschafts- und Sozialvorsorge im Vordergrund, so sind spätestens mit der Umweltgesetzgebung, die seit den frühen 70er Jahren einsetzte, auch Aufgaben der Umweltvorsorge hinzugekommen. Diese Aufgaben haben nicht nur dazu geführt, dass der Relevanzbereich des klassischen rechtsstaatlichen Verwaltungsrechts relativiert worden ist und dass neue Handlungsformen der Verwaltung, insbesondere die Handlungsform der Planung, aber auch die Ausrichtung des Verwaltungshandelns am Erkenntnishorizont der Wissenschaft („Stand von Wissenschaft und Technik") und noch darüber hinaus („Risikovorsorge") an Bedeutung gewonnen haben; sie haben auch zu einer veränderten Programmierung der Verwaltung geführt. Auf der Staatsrechtslehrertagung 1970 hatte Winfried Brohm insoweit von einer „neuen Phase der Entwicklung" gesprochen, mit der die Verwaltung auf die Veränderungen, die Verwissenschaftlichung und die nahezu totale Interdependenz aller Tätigkeiten und Zustände in der modernen Industriegesellschaft reagiert habe.
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