Kunden werden immer anspruchsvoller, und das Reklamieren von gekauften Bekleidungsteilen entwickelt sich offenbar zum Volkssport. Das liegt nicht zuletzt an der Verlängerung der Verjährung von Gewährleistungsrechten von sechs Monaten auf zwei Jahre im Rahmen der Schuldrechtsreform von 2002. So häufen sich die Fälle, in denen Kunden Ware reklamieren, die völlig normale Abnutzungserscheinungen aufweisen.rnDas Problem: Vielfach besteht im Handel Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen bezüglich der richtigen Beurteilung von Problemfällen. Fol-rnge: Man entscheidet nach Gefühl oder nach Sympathie, aber nicht auf der Basis solider Fakten.
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