Wer als Modefilialist z.B. ein Zentrallager unterhält und dabei seine Standorte mit LKW über 3,5 t belie fert, muss für seine Fahrer demnächst die neuen Regeln des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BerKrFQG) beachten. Dieses wurde bereits zum 1. Oktober 2006 mit sehr langen Übergangsfristen bis 2014 in Kraft gesetzt und besagt, dass sich alle gewerblichen Kraftfahrer bzw. Inhaber eines Füh rerscheines der alten Klasse 3 bzw.
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