Ende August hat das Bundeskartellamt nach dreijähriger Untersuchung den Matratzenhersteller Recticel (Schlaraffia) zu einer Geldstrafe von mehr als acht Millionen Euro verurteilt. Denn Recticel hatte zu viel Druck auf seine Händler ausgeübt, damit diese die unverbindlich empfohlenen Verkaufspreise (UVP) einhalten und so das Image der Marke nicht beschädigen. Vor allem preisaggressive Online-Händler wurden z.B. bei der Lieferung gegenüber preistreuen Handelspartnern benachteiligt. Auch in der Modebranche gab es zumindest in der Vergangenheit trotz vieler warnender Hinweise und Berichte anscheinend entsprechende Aktivitäten. So kursierten z.B. Shop-Verträge eines Lieferanten, in dem der Händler unterschreiben sollte, die vom Lieferanten bestimmten Preise exakt einzuhalten. Dies ist in der vorgelegten Form ein klarer Verstoß gegen das Kartellrecht!
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