Auch in diesem Sommer häuften sich bislang Unwetter und unwetterartige Niederschläge, die viele Kellerräume volllaufen ließen. Vor diesem Hintergrund weist der KATAG Versicherungsdienst auf einen oft übersehenen Passus in fast allen Bedingungen von Gebäude- oder Geschäftsversicherungen hin: Danach werden Wasserschäden an der Ware in Keller- und Souterrainräumen („unter Erdgleiche") nur ersetzt, wenn die Ware auf mindestens 12 cm hohen Podesten, Paletten etc. gelagert war. Kartons etc. sollten daher niemals - auch nicht vorübergehend - auf dem Erdboden gestapelt werden. Andernfalls kann dies im Schadensfall teuer werden!
展开▼