Der Grat zwischen Influencer-Content und Werbung ist oft schmal und rechtlich heikel. Das zeigt der Fall Rossmann: Diese Woche wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle bekannt, das einen Influencer-Post anprangert, der in Kooperation mit der Drogerie-Kette erstellt worden ist. Der werbende Charakter wurde hier nur in Form des Hashtags #ad markiert. Laut des Gerichts gilt dies nicht als zulässige und ausreichende Kennzeichnung - das Ergebnis: Rossmann wurde abgemahnt und muss bei künftiger Zuwiderhandlung 250.000 Euro Strafe zahlen (Seite 11).
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