Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sogenannten Hochzeitsrabatte, die Edeka 2009 nach der Übernahme der rund 2300 Filialen des Discounters Plus von Lieferanten gefordert hatte, in Teilen für rechtswidrig erklärt. Nach Angaben des Bundeskartellamts hatte der Marktführer damals gegenüber rund 500 Lieferanten Konditionenforderungen erhoben. Kürzlich hatte der Möbelhändler XXXLutz nach der Intervention des Kartellamts auf entsprechende Forderungen gegenüber seinen Lieferanten verzichtet.
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