Die Aufhebung des Sprach- und Netzmonopols im Bereich der Telekommunikation zum 1. Januar 1998 macht es erforderlich, den Nachfragern nach Rufnummern - also Netzbetreibern, Diensteanbietern und Endkunden - rechtzeitig einen ausreichend strukturierten und dimensionierten Nummernraum zur Verfügung zu stellen. Zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts hat Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch ein Expertengremium berufen.
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