1. Ein wichtiges Ziel des europäischen Binnenmarktes ist der freie Warenverkehr. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle Produkte, die dem harmonisierten Binnenmarktrecht unterliegen, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese Anforderungen werden für alle EU-Staaten einheitlich und verbindlich in EU-Richtlinien formuliert und durch harmonisierte Normen konkretisiert. Die Normen dienen den Herstellern als Hilfestellung bei der Umsetzung der grundlegenden Anforderungen: Werden Produkte nach diesen Normen hergestellt, wird davon ausgegangen, dass sie den geltenden Anforderungen der jeweiligen EU-Richtlinie entsprechen. Alle Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinien in konkretes nationales Recht umsetzen. In Deutschland bilden das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die untergeordneten Verordnungen den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung sicherer Produkte. Alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler) sind dazu verpflichtet, sich an diese rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten. Das Produktsicherheitsgesetz bildet zudem die Auffangregelung für alle Produkte des nicht harmonisierten Bereiches, also die Produkte, die keinen harmonisierten Richtlinien unterliegen und demzufolge keine CE-Kennzeichnung tragen dürfen, wie beispielsweise Möbel.
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