Der Bundesrat hat entschieden, ein Gesetz für Pilotprojekte zu Mobility-Pricing in die Vernehmlassung zu geben. Mobility-Pricing könne dazu beitragen, Verkehrsprobleme zu lösen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats vom 3. Februar 2021. Dies habe eine Wirkungsanalyse am Beispiel des Kantons Zug gezeigt. Damit Mobility-Pricing in der Praxis getestet werden könne, brauche es jedoch eine entsprechende rechtliche Grundlage. Kantone und Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Pilotprojekte durchzuführen. Das auf zehn Jahre befristete Bundesgesetz soll es erlauben, neuartige Preissysteme zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens zu erproben, sowohl im motorisierten Individual-verkehr, als auch im öffentlichen Verkehr. Mit dem Gesetz soll zudem die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund Pilotprojekte finanziell unterstützen kann.
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