Die europäische Gesetzgebung regelt die Höhe der Trassenpreise für die Benützung der Schieneninfrastruktur in der Richtlinie 2012/34/ EU: Darin ist im Prinzip festgeschrieben, dass die Trassenpreise die direkten Kosten einer Zugfahrt abbilden müssen; dazu können Aufschläge für einzelne Marktsegmente verrechnet werden. Ausserdem sind die Trassenpreise zwölf Monate vor Inkrafttreten zu verlautbaren. Infolge der Covid-19-Pandemie kam es im Schienengüterverkehr europaweit zu deutlichen Verkehrsrückgängen; ausserdem verschlechterte sich die Wettbewerbssituation gegenüber der Strasse. Ähnliches gilt für den Schienenpersonenverkehr, wobei vor allem der internationale Fernverkehr unter massiven Rückgängen zu leiden hatte. Die EU-Kommission will daher Massnahmen setzen, um den Schienenverkehr zu stärken. Dazu wurde der Entwurf einer Durchführungsverordnung veröffentlicht, der den nationalen Entscheidungsträgern die Möglichkeit geben soll, den Eisenbahnsektor durch niedrigere Wegeentgelte vorübergehend zu unterstützen.
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