Am 17. Oktober dieses Jahres jährte sich die Unterzeichnung der Mannheimer Akte zum 140. Mal. Das 1868 geschlossene und 1963 revidierte Werk verfügt damit über ein stolzes Alter, ist aber alles andere als verstaubt oder unzeitgemäss. Vielmehr ist es und die ihm zugrunde liegende Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) für die Schweiz unverzichtbarer denn je. Aber beide Institutionen sind gefährdet.rnDie Mannheimer Akte garantiert den fünf Rheinschifffahrtsstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlande und der Schweiz das Recht, den Rhein abgabefrei als Wasserstrasse zu benutzen. Es herrscht mit anderen Worten das Recht auf freien Zugang und freien Wettbewerb auf dem Rhein. Die Anliegerstaaten dürfen auf die Benützung des Rheins keine Steuern erheben.
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