Der Sachverständigenkreis „Sicherheit und Brandbekämpfung" des Bundesministeriums für Forschung und Technologie hatte im Jahr 1979 gefordert, seitens des Gasfaches eine Schaden- und Unfallstatistik zu schaffen. Dieser Notwendigkeit ist der DVGW mit dem Rundschreiben G 5/1980 am 16. Juli 1980 nachgekommen und hat seine Mitglieder zur Wahrnehmung der Eigenverantwortlichkeit zur Teilnahme an einer Datenabfrage ab dem 1. Januar 1981 aufgefordert. Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen haben sich seit der Einführung der Schaden- und Unfallstatistik grundlegend verändert.
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