Die EU-Kommission will Reederkonsortien wettbewerbsrechtlich neu fassen. EU-WettbewerbskommissarinrnNee-lie Kroes schwebt vor, dass künftig nur noch solche Reedereien vom Kartellrecht ausgenommen sind, die einen Marktanteil von weniger als 30 % haben. Die aktuelle Verordnung Nr. 823/2000 erlaubt zurzeit den Reedereien, in der Schifffahrt zusammenzuarbeiten, so genannte Konsortien zu bilden. Solche Kartelle sind laut EU-Recht eigentlich strengstens untersagt. In ihrem Entwurf zur Neufassung schlagen die EU-Wettbewerbshüter nun vor, diese Zusammenarbeit an das neue rechtliche und wirtschaftliche Umfeld anzupassen. Demnach zielen die Änderungen auf eine umfassendere Definitionrneines Konsortiums ab. Damit will Brüssel die gegenwärtige Marktpraxis besser berücksichtigen. „Unter bestimmten Umständen" könnten dabei die Marktanteile der miteinander verbundenen Konsortien addiert werden, heißt es weiter. Entschieden ist noch nichts: Nach einer öffentlichen Anhörung will die Kommission 2009 eine Konsultation der EU-Staaten durchführen, ehe sie die neue, so genannte Gruppenfreistellungsverordnung annimmt. Das aktuelle Regelwerk läuft am 25. April 2010 aus. Ein Konsortium ist nach weiteren Angaben der EU-Kommission ein Zusammenschluss von Reedereien, die zusammenarbeiten, um gemeinsame Seefrachtverkehrsdienstleistungen anzubieten.
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