Mit großer Spannung ist die gerade zu Ende gegangene 71. Sitzung des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (Marine Environment Protection Committee, MEPC) erwartet worden, insbesondere in Bezug auf die zeitliche Umsetzung des Ballastwasserabkommens (BWM Konvention). Die dort beschlossene weitere Aufschiebung der verpflichtenden Einhaltung der Grenzwerte ist nicht nur für die Zulieferer, die in den vergangenen Jahren an den erforderlichen Systemen zur Behandlung des Ballastwassers gearbeitet und zum Teil hohe Investitionen getätigt haben, eine schlechte Nachricht. Auch die (Reparatur-)Werften, die für die Nachrüstung der bestehenden Flotte, für die nun ein zweijähriger Aufschub festgelegt wurde, benötigt werden, werden hier erst später profitieren können.
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