Im März dieses Jahres hat der Bundestag das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) beschlossen. Damit hat die Regierung eine EU-Vorlage in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, einen Mindeststandard zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu etablieren, der Unternehmern helfen soll, vertrauliche Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung und Offenlegung zu schützen. Bisher wurde in Deutschland Know-how durch das Wettbewerbsrecht gesichert (§§ 17 bis 19 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, abgekürzt UWG).
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