Als der „Superminister" Wolfgang Clement im Jahr 2003 eine umfassende Deregulierung innerhalb der Arbeitsstättenverordnung ankündigte, fegte ein Sturm des Entsetzens durch unser Land. Kein noch so großes Laubgebläse vermochte den Unrat auf einigen verwaisten Firmengeländen -deren Inhaber sich ohne Belegschaft, dafür aber teilweise mit der Unternehmenskasse nach Asien abgesetzt hatten - nachhaltiger zu entfernen, als der gesammelte Brodem des Entsetzens der verbliebenen Unternehmer. Viele Arbeitgeber sahen sich über Nacht nicht mehr in der Lage, die neu definierten Arbeitsschutzziele ohne konkrete Vorgaben in ihren Betrieben umzusetzen. Die meisten Arbeitgeber konnten bis zum Jahr 2004 ohne fremde Hilfe, und überall in ihren Unternehmen sitzend, mehrere hundert Beschäftigte auf die Straße setzen oder millionenschwere Fehlinvestitionen tätigen. Das änderte sich mit in Kraft treten der neuen Arbeitsstättenverordnung jedoch schlagartig. Bevor sie nun gravierende Entscheidungen in ihren Betrieben treffen konnten, mussten sie im Vorfeld selbständig festlegen, ob der tageslichtdurchflutete Besprechungsraum mit einer lichten Raumhöhe von 2,80 m besser für Entlassungen geeignet war, als die fensterlose Hausmeisterkammer mit einer lichten Raumhöhe von 2,85 m. Ohne die geballte „Fachkompetenz" der internen Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach der Reorganisation des Unternehmens selbstverständlich durch einen externen Berater ersetzt werden sollte, war eine solche Entscheidung nunmehr nicht mehr möglich! Man munkelt, dass einzelne Unternehmer, deren inkompetente Fachkraft für Arbeitssicherheit sich standhaft geweigert hat, eine abschließende Entscheidung zu treffen, heute entweder in Fußgängerzonen Gitarre spielen oder den Vorsitz in einem Verband angetreten haben.
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