Seit 2012 ist das Thema „persönliche Absturzsicherungen" für Sicherheitsfachkräfte, Gebäudeeigner und Bauherren komplexer geworden. Der Grund: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Rahmen einer überarbeiteten Bauregelliste die Forderung zusätzlicher Zulassungen für Anschlageinrichtungen aufgenommen, die „dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind", wie es damals hieß. Heute spricht das DIBt konkretisiert von Anschlageinrichtungen, die unabhängig von der Befestigungsart für den dauerhaften Verbleib an der Gebäudehülle konzipiert sind. Bauingenieur Thorsten Mahr bringt im Interview etwas Licht ins Dunkel.
展开▼