Hauseigentümer sind für freie Wege bei Eis und Schnee zuständig. Aber auch Unternehmer müssen das Betriebsgelände bei Glatteis räumen. Sie können entweder einen Räumungsdienst damit beauftragen, oder den Winterdienst im eigenen Haus organisieren. Wie dies im Einzelnen aussieht, zeigt dieser Beitrag.
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