Gefährdungsbeurteilungen soll-ten in Betrieben einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Befragungen zeigen jedoch: Fast die Hälfte der befragten Betriebe führen nach wie vor überhaupt keine Gefährdungs-beurteilung durch, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Die Be-gründung bei den meisten: Im eige-nen Betrieb gebe es keine nennens-werten Gefährdungen. Und falls es doch einmal zu Sicherheitsproblemen käme, dann würden die Beschäftigten diese selbst erkennen, melden oder beseitigen. In der anderen Hälfte der Betriebe, in denen eine Gefährdungs-beurteilung etabliert ist, gibt es aber meist große Bemühungen, diese auch konsequent durchzuführen.Die Gründe, warum sich Betriebe mit einer Gefährdungsbeurteilung schwertun, sind vielfältig: Zum einen scheint in vielen Betrieben immer noch ein Gefährdungsverständnis vor-zuherrschen, das sich an offensichtli-chen Risiken wie Unfällen oder Lärm orientiert. Sind solche Gefährdungen nicht vorhanden, führt das schnell zu der Annahme, dass es im Betrieb überhaupt keine Gefährdungen gäbe und ein Beurteilungsverfahren somit überflüssig sei. Viele mögliche ar-beitsbedingte Gesundheitsgefährdun-gen bleiben damit aber außerhalb des Blickfelds, wie etwa psychische Belas-tung. Das gilt auch für Betriebe, in de-nen es eine Gefährdungsbeurteilung gibt. Diese konzentriert sich meist stark auf rein technische Arbeitsas-pekte und nicht auf organisatorische oder soziale Faktoren.
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