Für die weitere Verwendung von Chromtrioxid (Chrom(Ⅵ)-oxid) laufen die Fristen für die Zulassungsentscheidung in Kürze aus. Unternehmen, die Chrom Ⅵ weiterverwenden, müssen die vorgeschriebenen Messungen bis 18. Juni 2021 durchgeführt haben, erinnern die Schadstoffexperten der Dekra Messstelle. Bis Ende dieses Jahres benötigt die europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Messergebnisse für die Zulassungsentscheidungen. 2013 wurde Chromtrioxid (Chrom(Ⅵ)-oxid) aufgrund seiner muta-genen und krebserzeugenden Gefahrstoffeigenschaften in die Liste der zulas-sungspflichtigen Stoffe der REACH-Ver-ordnung aufgenommen. Der Stoff kommt hauptsächlich bei Oberflächenbehandlungen zum Einsatz - zur Erhöhung des Korrosionsschutzes oder zu Erzeugung optisch ansprechender Oberflächen. Betroffen von dem Stoffverbot sind direkt die Galvanikbranche und indirekt Industriezweige wie der Maschinenbau, die Chrom Ⅵ einsetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die europäische Chemikalienagentur ECHA die Weiterverwendung genehmigen: beispielsweise, wenn Chrom Ⅵ nicht einfach substituiert werden kann. Unternehmen, die Chrom Ⅵ bis zum 21. September 2024 als Reinstoff oder in Gemischen weiterverwen- den wollen, müssen für ihren Zulassungsantrag zwingend eine Expositionsmessung vornehmen. Die Messungen umfassen z.B. Belastungen an den Arbeitsplätzen, des Abwassers oder Emissionen in die Umwelt. Diese Messungen müssen bis zum 18. Juni 2021 erfolgt sein, die Messergebnisse müssen bis zum 18. Dezember 2021 an die ECHA übermittelt werden.
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