Bonn: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2013, 316 S., 40 B, 43 T, Karten Gemäß § 7 Bundesschienenwegeausbaugesetz berichtet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus des Schienenwegenetzes nach dem Stand vom 31.12. des Vorjahres. Die Entschließung des Deutschen Bundestags in der 184. Sitzung am 30.6.2005 bezüglich einer umfassenden Ausweitung der Berichtstätigkeit (Bundestagsdrucksache 15/5780) wird seit dem Bericht 2006 umgesetzt. Gemäß § 7 Fernstraßenausbaugesetz berichtet der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Bun-desfernstraßenbaus nach dem Stand vom 31.12. des Vorjahres.
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