„Der Deutsche Bundestag muss endlich die seit April 2006 andauernden Beratungen über das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen abschließen. Der vom Bundesrat im Dezember 2005 in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf wird seither nur zögerlich behandelt. Das Gesetz muss im Interesse der baugewerblichen Unternehmen jedoch schnellstmöglich verabschiedet werden", so Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des ZDB. „Viele Bauunternehmen kommen wegen unberechtigter Zahlungsverzögerungen oder gar Forderungsausfällen in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, gegen die sie sich mit den derzeitigen gesetzlichen Mitteln nicht wehren können. Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, die von der anhaltend schlechten Zahlungsmoral besonders betroffenen mittelständischen Bauunternehmen mit der schnellen Verabschiedung des Gesetzes zu unterstützen und einen schamlosen Missbrauch ihrer Vorleistungspflicht zu unterbinden", so Loewenstein.
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