Im Rahmen der Aktualisierung des Gefahrgutrechtes (ADR 2013) tritt die neue Sondervorschrift SV 363 in Kraft. Diese Sondervorschrift gilt für Maschinen und Geräte, die in ihrem Inneren flüssige Brennstoffe (in der Regel Kraftstoffe) enthalten. Sie gilt also u.a. für selbstfahrende Baumaschinen und Generatoren.
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