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【24h】

Kostenersatzansprüche gegen den vollmachtslos einschreitenden Vertreter

机译:要求赔偿无授权书的代表的费用

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摘要

§ 38 ZPO ist im außerstreitigen Mietrechtsverfahren sinngemäß anzuwenden. Stellt sich erst während des Verfahrens das Fehlen der Vollmacht heraus, so besteht analog § 38 Abs 2 ZPO ein Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Kosten und Schäden gegen den vollmachtslos handelnden Vertreter. Eine weitere, gesonderte Klagsführung ist nicht gestattet. Der Kostenersatzanspruch bleibt auch in diesem Fall ein solcher öffentlich-rechtlicher Natur und kann daher nicht selbständig im Klageweg geltend gemacht werden.
机译:ZPO第38段比照适用于租户法律程序。如果缺少授权书只是在程序中变得明显,则有权根据ZPO第38条第2款,补偿没有授权书的代表所造成的费用和损害赔偿。不允许进行进一步的单独诉讼。同样在这种情况下,要求偿还费用的请求仍然具有公法性质,因此不能在诉讼中独立主张。

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