Am 29. Mai hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die lang diskutierte Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit dem Schwerpunkt auf Auskunfteien und Scoring (Novelle I) verabschiedet. Beschlossen wurde die Regierungsvorlage (Bundestags-Drucksache 16/10529) mit den vom Innenausschuss zwei Tage vor der Abstimmung vorgeschlagenen Änderungen (Bundestags-Drucksache 16/13219 vom 27. Mai 2009).
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