Der Deutsche Bundestag hat am 30. März 2017 das Verpackungsgesetz verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates stand zur Zeit des Redaktionsschlusses noch aus. Kurzfristig wurde in das Gesetz eine „de-klaratorische" Zielquote für Mehrweg bei Getränken ergänzt. Zwar ist keine unmittelbare Sanktion vorgesehen, falls diese Quote im Markt verfehlt wird. Jedoch soll drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes geprüft werden, wie sich die Marktsituation entwickelt hat. Dies wurde in einem gesonderten Entschließungsantrag der Regierungs-fraktionen hinterlegt. Aus Sicht der wafg wäre es konsequent gewesen, wie im Vorschlag der Bundesregierung noch vorgesehen, auf eine Quote zu verzichten.
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