Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist sowohl hinsichtlich der Gesetzgebungstechnik als auch mit Blick auf die inhaltliche Ausgestaltung stark nachbesserungsbedürftig. Zu diesem Ergebnis führte eine Diskussionsveranstaltung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V (GDD), die in Kooperation mit der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung am 9. Februar 2011 in Berlin mit Vertretern aus Politik, Verbänden und der Datenschutzpraxis stattfand.
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