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>Zum Gesetzgebungsverfahren im Landtag Brandenburg, wenn ein von einer Volksinitiative vorgelegter Gesetzentwurf angenommen werden soll; Zulässige Änderungen bei Annahme eines volksinitiierten Gesetzentwurfs
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Zum Gesetzgebungsverfahren im Landtag Brandenburg, wenn ein von einer Volksinitiative vorgelegter Gesetzentwurf angenommen werden soll; Zulässige Änderungen bei Annahme eines volksinitiierten Gesetzentwurfs