21 Jahre nach der dritten Auflage des „Auern-hammer" ist dieser Pionierkommentar zum BDSG, der im Erlassjahr des BDSG (1977) in erster Auflage erschienen war, nun verdienstvollerweise wieder aufgelegt worden. Trotz Reverenz gegenüber dem Begründer Herbert Auernhammer, zur Entstehungszeit des BDSG Referent für Datenschutz im Bundesinnenministerium, kann man feststellen, dass die Neuauflage in Struktur, (verdreifachtem) Umfang, Autorenkreis und Inhalten ein von Grund auf neu erarbeitetes Werk ist.
展开▼