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Berechnung der Kündigungsfristen: Ausschluss der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr - Verstoß gegen europarechtliches Verbot der Altersdiskriminierung - § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr anzuwenden
1. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung wie sie auch in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 niedergelegt sind.rn2. Verstößt § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, ist diese Vorschrift bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist nicht anzuwendenrnDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung -mit dem Vorwurf der Unterschlagung - und über die sich bei deren Unwirksamkeit ergebende Dauer der Kündigungsfrist. Die 1980 geborene Klägerin war bei dem Beklagten, der eine Rechtsanwaltskanzlei und eine Hausverwaltung betreibt, seit dem 14. 5. 2001 als Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte und Sachbearbeiterin für Hausverwaltungsangelegenheiten beschäftigt.
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