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>Einzug von Forderungen der GmbH durch Gesellschafter - Schadensersatzrechtliche Innenhaftung des Gesellschafters wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB (bisher Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs)
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Einzug von Forderungen der GmbH durch Gesellschafter - Schadensersatzrechtliche Innenhaftung des Gesellschafters wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB (bisher Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs)
1. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO). 2. Die Revision ist zwar vom Berufungsgericht zugelassen worden. Jedoch müsste der Senat sie im Falle der - vom Kläger beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gem. § 552a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte. 3. I. Ein Grund, die Revision gegen das angefochtene Urteil wegen einer höchstrichterlich zu klärenden Rechtsfrage zuzulassen, besteht nicht.
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