Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Leitlinien veröffentlicht, die das Datum des Inkrafttretens der vor kurzem herausgegebenen Änderungen an LAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben" klarstellen. Die Änderungen betreffen die unter bestimmten Bedingungen zulässige Umklassifizierung spezifischer Finanzinstrumente. Demnach sind rückwirkende Um-klassifizierungen vor dem 1. 7. 2008 generell unzulässig. Demgegenüber ist eine Umklassifizierung zwischen dem 1. 7. 2008 und dem 31. 10. 2008 erlaubt, sofern diese Entscheidung bereits vor dem 1.11. 2008 getroffen wurde. Zuletzt wird klargestellt, dass alle nach dem 1.11. 2008 erfolgten Umklassifizie-rungen ab dem Datum dieser Maßnahme gültig sind, unabhängig vom Beginn des Geschäftsjahres. Konsequenz der Leitlinien ist, dass Unternehmen, die eine rückwirkende Umklassifizierung von Finanzinstrumenten beabsichtigen, diese Maßnahme zwingend vor dem 1.11. 2008 ergreifen müssen. Ansonsten werden alle Umklassifizierungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, erst mit dem Zeitpunkt der Umklassifizierung wirksam.
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