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Kurznachrichten Internationale Rechnungslegung

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摘要

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Leitlinien veröffentlicht, die das Datum des Inkrafttretens der vor kurzem herausgegebenen Änderungen an LAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben" klarstellen. Die Änderungen betreffen die unter bestimmten Bedingungen zulässige Umklassifizierung spezifischer Finanzinstrumente. Demnach sind rückwirkende Um-klassifizierungen vor dem 1. 7. 2008 generell unzulässig. Demgegenüber ist eine Umklassifizierung zwischen dem 1. 7. 2008 und dem 31. 10. 2008 erlaubt, sofern diese Entscheidung bereits vor dem 1.11. 2008 getroffen wurde. Zuletzt wird klargestellt, dass alle nach dem 1.11. 2008 erfolgten Umklassifizie-rungen ab dem Datum dieser Maßnahme gültig sind, unabhängig vom Beginn des Geschäftsjahres. Konsequenz der Leitlinien ist, dass Unternehmen, die eine rückwirkende Umklassifizierung von Finanzinstrumenten beabsichtigen, diese Maßnahme zwingend vor dem 1.11. 2008 ergreifen müssen. Ansonsten werden alle Umklassifizierungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, erst mit dem Zeitpunkt der Umklassifizierung wirksam.
机译:国际会计准则理事会(IASB)已发布准则,阐明了最近发布的LAS 39“金融工具:确认和计量”和IFRS 7“金融工具:披露”变更的生效日期。更改涉及在某些条件下允许对特定金融工具进行重新分类。因此,通常禁止在2008年7月1日之前进行追溯重新分类。相反,如果在2008年11月1日之前做出此决定,则允许在2008年7月1日至2008年10月31日之间进行重新分类。在2008年受到打击。最后,澄清了1.11之后。无论本财政年度的开始如何,2008年的重新分类均自该措施之日起生效。该准则的结果是,打算追溯重新分类金融工具的公司必须在1.11之前采取此措施。必须在2008年使用。否则,在此时间点之后进行的所有重新分类将在重新分类之时生效。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2008年第49期|7-81012|共4页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:52:04

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