Mit dem 7. Existenzminimumbericht der Bundesregierung wurde ein Anpassungsbedarf des Kinderfreibetrags festgestellt. Bereits im Kabinettbeschluss zum Familienleistungsgesetz vom 15. 10. 2008 wurde die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Kinder vorgesehen (vgl. DB 2008, Heft 43 S. XIII). Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird die Bundesregierung nun den Kinderfreibetrag noch stärker anheben als Mitte Oktober zunächst vorgeschlagen: Schon im Jahr 2009 soll sich der Betrag auf 3.864 € erhöhen. Zusammen belaufen sich dann die steuerlichen Freistellungen aus Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf 6.024 €.
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