Der BFH hat mit den Urteilen vom 8.11. 2007 - V R 71/05 und V R 72/05 sowie dem bereits am 6. 2. 2008 amtlich veröffentlichten Urteil vom 6. 12. 2007 - V R 59/03 (DB 2008 S. 333) die Verpflichtung des Unternehmers, die Voraussetzungen einer umsatzsteuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung in bestimmter Weise (Buch- und Belegnachweis) nachzuweisen, im Anschluss an drei Urteile des EuGH vom 27. 9. 2007 konkretisiert. Liefert ein Unternehmer einen Gegenstand an einen Unternehmer mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet - in den entschiedenen Fällen an Unternehmer in Spanien, Frankreich und Belgien -, so ist diese innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen für diese Steuerbefreiung detailliert nachzuweisen.
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