Insolvenzrechtliche Einordnung monatlicher Abfindungszahlungen während der Altersteilzeit -Maßgeblichkeit des überwiegenden Zwecks der Leistung - Berücksichtigung von Wortlaut, Systematik und Regelungszweck für die Zuordnung als Masse- oder Insolvenzforderung InsO § 1 Satz 1, §§ 38, 53f, § 55 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, §§ 87, 108, 174; BGB §§611, 614f Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.
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