Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Jahresabschlusses der Beklagten zum 30. 6. 2006. Die Beklagte, die über ein Grundkapital von 21.776.650 € verfügt, und die O. Inc. mit Sitz in W./Kanada - eine 100%-ige Tochtergesellschaft der O. C, W. - schlössen einen Beherr-schungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die Hauptversammlung der Beklagten am 14.1. 2005 zugestimmt hatte und der am 23. 8. 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen wurde. Nach einem Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten ebenfalls vom 14.1. 2005 über ein Delisting stellte die Frankfurter Wertpapierbörse die Notierung der Aktien der Beklagten am 12.7. 2005 ein.
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