Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus eigenem und aus abgetretenem Recht der I. AG, deren Mehrheitsgesellschafterin sie ist, Ersatz des Schadens, der ihr durch den Abschluss sowie die vorzeitige Auflösung von zwei Swap-Geschäften mit einem Wert von insgesamt 4 Mio. € entstanden ist und den sie mit 1.207.240,32 € beziffert hat. Hiemeben begehrt sie die Feststellung, aus geschlossenen Verträgen keinerlei Zahlungen mehr zu schulden sowie die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz weiterer möglicher Schäden.
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