Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf (ED/2009/10 „Diskontierungszins für Leistungen an Arbeitnehmer - Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19) zur Änderung von IAS 19 hinsichtlich der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes bei der Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmerveröffentlicht. Derzeit schreibt IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer" vor, den Diskontierungszins, der für die Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer verwendet wird, in Anlehnung an Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen zu bestimmen. Liegt allerdings kein liquider Markt für solche Industrieanleihen vor, sind Marktrenditen von Regierungsanleihen heranzuziehen. Das IASB schlägt vor, die Vorschrift zur Verwendung der Renditen von Regierungsanleihen zu streichen, was zur Folge hätte, dass die Renditen aus erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen zu schätzen wären. Die Kommentierungsfrist für Stellungnahmen an das IASB endete bereits am 30. 9. 2009.
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