Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit - Maßgeblich für Verknüpfung mit Urlaubsentgelt sind tarifliche Leistungsvoraussetzungen - Bei bestehender Verknüpfung gleiche Behandlung hinsichtlich fehlendem Erlöschen wie bei Urlaubsanspruch.rnDas Urlaubsgeld nach Ziff. 93 des MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 17. 3. 1992 ist keine vorn Urlaubsanspruch unabhängige Sonderzahlung, sondern nur zusammen mit der Urlaubsvergütung oder der Urlaubsabgeltung zu gewähren.
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