Aus dem Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 14. 4. 2009 - 31/34 - S 2297 - b-001 - 6 080/09: Die Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Verfahrensweise für die nachfolgenden Fälle erörtert.
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