Vertragliche Übernahme der Konzessionsträgerschaft für Handwerksbetrieb (hier: Stuckateur-meister) - Arbeitsverhältnis als Scheingeschäft -Nichtiges Umgehungsgeschäft, daher kein Vergütungsanspruch - Kein Bereicherungsanspruch wegen des verbotenen Zwecks der LeistungrnBGB§§ 117, 134, 812 Abs. 1 Satz 1, § 817 Satz 2; HwO §§ 1,7, 16Abs.2,3,§ 117Abs. 1 Nr. 1, § 118 Abs. 1 Nr. 1rnEin Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist gem. § 134 BGB wegen Umgehung des § 7 HwO nichtig.
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