Der Antragsteller hat sich im Jahre 2001 mit nominal 2 Mio. € als Kommanditist an der Antragsgegnerin, einer Publikums-KG, beteiligt. Der Fonds war von der weiteren Beteiligten, der C-Bank, konzipiert, aufgelegt und als Kapitalanlage vertrieben worden; auf deren Angebot hin hatte sich der Antragsteller zur Anlage entschlossen. Nach dem der Beteiligung zugrunde liegenden Prospekt sollten nach der Einwerbung von Kommanditbeteiligungen Filme produziert und Nebenprodukte vermarktet werden.
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