Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 14. und 15. 5. 2009 in Erfurt zum sechsten Mal ein Europarechtliches Symposion. Mit der Veranstaltung wird eine im Jahr 1995 begründete Tradition fortgesetzt, auf hohem wissenschaftlichen Niveau aktuelle Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren.rnReferentinnen und Referenten aus Luxemburg, Österreich, Schweden und der Bundesrepublik Deutschland werden über das kollektive Arbeitsrecht in Europa, das Verhältnis von Grundfreiheiten zu Gemeinschaftsgrundrechten sowie zu aktuellen Tendenzen in der europäischen Rechtsentwicklung am Beispiel des Arbeitszeitrechts, des Urlaubsrechts sowie des Verbots der Altersdiskriminierung sprechen.
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