1. Wird innerhalb der Klagefrist ein Gewinnfeststellungsbescheid lediglich bezüglich der H?he des Gewinns aus der Ver?u?erung eines Miruntemehmeranteils angefochten und erw?chst deshalb die Feststellung zum Vorliegen eines Ver?u?erungsgewinns ?dem Grunde nach" in Bestandskraft, so ist ohne weitere materielle Prüfung davon auszugehen, dass der Ver?u?erer (hier: Kl?ger) einen Gewinn aus der entgeltlichen übertragung seines Mitunternehmeranteils erzielt hat.
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