Kein Kapitalertrag gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG - Kein entgeltlicher Leistungsaustausch - Wiederkehrende Zahlungen als Abfindung für Pflichtteilsverzicht führen nicht zur Verrentung des Anspruchs - Pflichtteilsverzicht nach § 22 Nr. 3 EStG nicht steuerbar.rnVerzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erh?lt es dafür im Gegenzug von den Eltern wiederkehrende Zahlungen, so liegt darin kein entgeltlicher Leistungsaustausch und keine Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern, sodass in den wiederkehren-den Zahlungen auch kein einkommensteuerbarer Zinsanteil enthalten ist.
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