Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch kann für Zwecke der Ermittlung der privat veranlassten Fahrten steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn nachtr?gliche Ver?nderungen der aufgezeichneten -steuerlich relevanten - Daten ausgeschlossen sind, so das FG Münster mit Urteil vom 4. 2. 2010 (5 K 5046/07 E,U).
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